2G+ Regelung beim Training
Seit dem 13. Januar gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung.
Für das TT-Training gilt die 2G+ Regelung:
Zutritt zu den Sporthallen haben nur vollständig geimpfte oder genesene Personen,
die zusätzlich noch einen Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder einen PCR-Test (max. 48 Std. alt) vorweisen müssen.
NEU: Alle geboosterten Personen benötigen keinen Test!
Wichtig:
– Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahren, gelten durch die verbindlichen Schultestungen, als getestet.